Fahrverbote Italien
Italien
Fahrverbote in Rom
>In Italien wird in mittlerweile rund 200 Städten Zweitaktern die Einfahrt komplett verwehrt. Die Hauptstadt Rom hat ein Stufenmodell,
das je nach Bereich und Umweltbelastung nur Euro 2 oder Euro 3-Zweiräder einfahren lässt.
>Dolomiten ist immer noch bei den Verhandlungen
Offroad
Mit einer neuen sogenannten Offroad-Verordnung beschränkt der italienische Gesetzgeber die Nutzung von Wald- und Feldwegen. Das Dekret, das am 28. Oktober 2021 verabschiedet wurde, wurde am 1. Dezember 2021 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Einspruchsfrist lief am 16. Dezember 2021 ab. Damit hat das Dekret Gültigkeit.
Die neue Verordnung regelt den Verkehr auf allen Wald- und Feldwegen in Italien. Erlaubt ist deren Befahren künftig nur noch für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung von angrenzenden Arealen dienen sowie Fahrzeugen, die für den Wegerhalt eingesetzt werden.
Alle anderen Fahrzeuge werden ausgeschlossen.
Darunter fallen Motorräder, Autos (Geländewagen), Quads und sogar Fahrräder. Mountainbiker, Geländewagenfahrer und auch Enduristen laufen dagegen Sturm, denn mit der Neuregelung ist das Befahren von Wegen unter 2,5 Meter Breite definitiv verboten. Allerdings können die italienischen Regionen die neue Verordnung relativ freizügig handhaben. Der Gesetzgeber gesteht ihnen da einen ziemlich großen Spielraum zu.
Italien verbietet ab sofort die Nutzung von Wald- und Forstwegen mit wenigen Ausnahmen. Enduristen, Geländewagenfahrer, aber auch Mountainbiker haben jetzt ein echtes Problem. Wie die einzelnen Regionen in Italien die neue Gesetzgebung handhaben bleibt abzuwarten. Auch dürfte die Entrüstung der betroffenen Gruppen groß ausfallen. Wer Italien kennt, kann davon ausgehen, dass sich hier noch etwas ändern wird. Andererseits setzt Italien gegen rücksichtslose Geländefahrer ein deutliches Zeichen.
Missachtet
Tatsache ist, dass jeder, der aktuell mit einem Freizeitfahrzeug, sei es Auto, Motorrad, Quad oder selbst Fahrrad, im Gelände erwischt wird, ein Bußgeld zu zahlen hat. Ab 545,- Euro
Stopp - Haltelinie überfahren bei roter Ampel Ab 60,- Euro für eine bestimmte Zeit ansonsten 120,- Euro
Umweltzone einfahren Ab 80,- Euro für eine bestimmte Zeit ansonsten 160,- Euro
Geschwindigkeit überschreitungen Ab 60,- Euro
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